f. Das C.________ teilte am 6. Juni 2018 mit, dass der Beschwerdeführer die Depotabgabe weiterhin verweigere, dies jedoch erfreulicherweise (noch) nicht zu einer psychopathologischen Verschlechterung geführt habe. Zwar meide er weiterhin überwiegend den Kontakt zu Mitpatienten und Personal, nehme an Veranstaltungen und Therapieangeboten nicht teil und lehne Gespräche/Visiten grundsätzlich ab. Jedoch seien in den letzten Tagen bis Wochen vermehrt zumindest Kurzkontakte bis (kurze) Gespräche mit der fallführenden Ärztin bzw. mit dem Pflegepersonal möglich gewesen.