14 Vor der geplanten Verlegung per 16. Mai 2018 verweigerte der Beschwerdeführer am 7. Mai 2018 die Depotabgabe, weshalb die Verlegung von Seiten des C.________ wegen Unzumutbarkeit storniert wurde: Der Beschwerdeführer habe sich in den letzten Tagen vor der fälligen Medikation letztlich unverändert gezeigt, habe überwiegend den Kontakt zu Mitpatienten und Personal gemieden, an den Stationsveranstaltungen und den Therapieangeboten praktisch nicht teilgenommen und unverändert habe es auch Hinweise auf halluzinatives Erleben gegeben.