d. Nach Erhalt dieses Therapieverlaufsberichts und – auf Nachfrage der BVD – der Angabe des C.________, wonach eine möglichst rasche Versetzung des Beschwerdeführer erwartet werde (Vorakten pag. 1497), bereiteten die BVD die Verlegung in ein Regionalgefängnis des Kantons Bern vor (Vorakten pag. 1499 ff.). Das Regionalgefängnis Burgdorf erklärte sich am 2. Mai 2018 bereit, den Beschwerdeführer aufzunehmen; angesichts des vorliegenden Krankheits- und Gefährdungsbildes werde jedoch eine Verfügung auf zweimonatige Einzelbehandlung (EB) auf der Abteilung für intensive Betreuung (AiB) im Sinne einer besonderen Sicherheitsmassnahme beantragt (Vorakten pag. 1504).