trachtung als erfolglos zu betrachten. Auch die zuletzt im Abklärungsbericht von Dr. D.________ vom 16. August 2017 vorgeschlagene medikamentöse Behandlung mit einem Depot-Präparat über sechs bis 12 Monate habe nach insgesamt 10 monatlichen Applikationen des Depot-Antipsychotikums in Folge als offenbar unzureichend wirksam eingestuft werden müssen. Dies sei beim Beschwerdeführer zwangsläufig mit einer ungünstigen Legalprognose verbunden (Vorakten pag. 1492 f.). In Anbetracht des bisherigen Gesamtbehandlungsverlaufs lasse die Weiterbehandlung unter den Bedingungen/Möglichkeiten des C.___