Im Therapieverlaufsbericht vom 19. April 2018, mit welchem der Beschwerdeführer letztlich zur Verfügung gestellt wurde, wurde festgehalten, dass zwar mit der Etablierung einer antipsychotischen De- pot-Medikation im Sommer 2017 eine scheinbar positive Entwicklung habe in Gang gesetzt werden können, so dass im Februar 2018 sogar eine Versetzung auf eine geschlossene Massnahmenstation möglich gewesen sei. Mit der letztlich nie erreichten tragfähigen bzw. anhaltenden Krankheits- und Behandlungseinsicht sowie der schliesslich erfolgten (zweiten) Entweichung und der passager notwendigen Zwangsmedikation sei der bisherige Behandlungsverlauf in der retrospektiven Gesamtbe-