c. Im Therapieverlaufsbericht vom 19. April 2018, mit welchem der Beschwerdeführer letztlich zur Verfügung gestellt wurde, wurde festgehalten, dass zwar mit der Etablierung einer antipsychotischen De- pot-Medikation im Sommer 2017 eine scheinbar positive Entwicklung habe in Gang gesetzt werden können, so dass im Februar 2018 sogar eine Versetzung auf eine geschlossene Massnahmenstation möglich gewesen sei.