Anhaltende aggressive Anspannung und fehlende Absprachefähigkeit hätten im weiteren Verlauf die wiederholte Zwangsmedikation erfordert, bis der Beschwerdeführer bereit gewesen sei, freiwillig oral Medikamente einzunehmen. Darunter sei er zunächst zugänglicher gewesen, habe mehr Kontakt auf der Station gehabt und sich auch vermehrt an Aktivitäten beteiligt, allerdings im Wechsel mit Phasen deutlichen Rückzuges und Schweigsamkeit.