Am 4. April 2018 habe er die fällige Applikation des Depot-Antipsychotikums verweigert, sei in diesem Zusammenhang unvermittelt in einen aggressiven Erregungszustand geraten und sei nicht mehr erreichbar gewesen, so dass er bei unmittelbar zu erwartender Fremdaggression/Übergriffsverhalten 13 habe fixiert und zwangsmediziert werden müssen. Anhaltende aggressive Anspannung und fehlende Absprachefähigkeit hätten im weiteren Verlauf die wiederholte Zwangsmedikation erfordert, bis der Beschwerdeführer bereit gewesen sei, freiwillig oral Medikamente einzunehmen.