Am 23. März 2018 sei es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Mitpatienten gekommen, wobei nicht ausgeschlossen werden könne, dass eine vorgängige Provokation stattgefunden habe. Am 4. April 2018 habe er die fällige Applikation des Depot-Antipsychotikums verweigert, sei in diesem Zusammenhang unvermittelt in einen aggressiven Erregungszustand geraten und sei nicht mehr erreichbar gewesen, so dass er bei unmittelbar zu erwartender Fremdaggression/Übergriffsverhalten 13 habe fixiert und zwangsmediziert werden müssen.