Aufgrund dieses (damaligen) positiven Behandlungsverlaufes sei der Antrag auf Versetzung auf eine geschlossene Massnahmenstation per 7. Februar 2018 bewilligt worden. Obwohl sich der Beschwerdeführer scheinbar rasch eingelebt und sich im Stationsalltag zunächst engagiert habe, habe er bald eine zunehmende Wechselhaftigkeit in seiner Gestimmtheit gezeigt und mehr und mehr seine Unzufriedenheit über die Rahmenbedingungen (bspw. Internet- und Ausgangsregelungen) geäussert, wobei er angegeben habe, auf der Sicherheitsstation sei es deutlich besser gewesen und er wolle zurück in sein Heimatland E.________. Es seien verschiedene konflikthafte Situationen im Alltag entstanden.