Wesentliche Aussagen des entsprechenden Abklärungsberichts von Dr. D.________ vom 16. August 2017 sei die Einschätzung, dass durch eine durchgehende Depot-Medikation, welche bislang nicht habe installiert werden können, nach sechs oder 12 Monaten möglicherweise eine Auflockerung in den Haltungen des Beschwerdeführers erreicht werden könnte und dass der Weg der Rehabilitation über Lockerungserprobungen führen müsste. Das C.________ habe diese Einschätzung mit Stellungnahme vom 7. September 2017 im Wesentlichen geteilt, wobei beim Beschwerdeführer zwischenzeitlich nach intensiven Gesprächen ab Ende Juni 2017 eine Depot-Medikation auf freiwilliger Basis habe installiert werden können.