Basierend auf dem seinerzeit weiterhin bestehenden Wunsch des Beschwerdeführers, in die JVA Thorberg verlegt zu werden, sei von Dr. D.________, angeregt worden, zur Verbesserung des Krankheitsbildes, was schliesslich auch eine Aufnahmevoraussetzung der JVA Thorberg darstelle, und vor einer definitiven Aufhebung der Massnahme wegen Aussichtslosigkeit eine zwangsweise durchgeführte Depot-Medikation zu prüfen. Wesentliche Aussagen des entsprechenden Abklärungsberichts von Dr. D.___