Nach ausgesprochen schwierigem und letztlich erfolglosem Behandlungsverlauf sei seitens des C.________ Anfang 2017 schliesslich die Einschätzung vertreten worden, dass eine Weiterbehandlung des Beschwerdeführers unter den bestehenden Bedingungen und Möglichkeiten im C.________ aussichtslos erscheine und eine Verlegung in eine geeignete Therapieeinrichtung erfolgen müsse. Nachdem mehrere in Frage kommende Kliniken/Institutionen seine Aufnahme abgelehnt hätten, habe 12 die Prüfung der Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme und die, zunächst vom Be-