8. Beim Beschwerdeführer wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert und diese Diagnose wiederholt bestätigt (vgl. Vollzugsakten pag. 50 ff., 107 ff., 1044 ff., 1351 ff.). Die POM hat den Sachverhalt, insbesondere den bisherigen Verlauf der Massnahme, wie er sich aus dem umfangreichen Vollzugsakten (insbesondere dem Austrittsbericht des C.________ vom 9. Juli 2018, Vollzugsakten pag. 1685 ff.) ergibt, zutreffend wie folgt zusammenfassend festgehalten (E. 4 des Entscheids): b. […]