Die Vollzugsbehörde wies jedoch darauf hin und gab sowohl Begründung als auch Auswirkungen der beantragten Einzelbehandlung inhaltlich korrekt und teilweise wortwörtlich wieder. Dem Beschwerdeführer war damit der für eine sachgerechte Äusserung zur geplanten besonderen Sicherungsmassnahme wesentliche Inhalt des Antrags bekannt. Dies zumal sich der (hinsichtlich der Anordnung der Einzelbehandlung