der Beschwerde). Am 18. Juni 2018 wurde dem Beschwerdeführer per Fax bis zum 20. Juni 2018, 12.00 Uhr, Gelegenheit zur Stellungnahme zur geplanten Verlegung und der besonderen Sicherungsmassnahme gegeben (Vollzugsakten pag. 1570 f.). Der Antrag des Regionalgefängisses Burgdorf auf zweimonatige Unterbringung des Beschwerdeführers in der AIB unter Einzelbehandlung vom 13. Juni 2018 (Vollzugsakten pag. 1561) lag dem Schreiben zwar nicht bei. Die Vollzugsbehörde wies jedoch darauf hin und gab sowohl Begründung als auch Auswirkungen der beantragten Einzelbehandlung inhaltlich korrekt und teilweise wortwörtlich wieder.