7. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer mit Verfügung vom 8. Oktober 2018 das Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 89 f.). Mit Schreiben vom 12. Oktober 2018 beantragte die POM mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die Abweisung der Beschwerde. Betreffend das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege enthielt sie sich eines Antrags (pag. 95).