4. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2018 erhob der Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 3. September 2018 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid vom 03. September 2018 der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführer unverzüglich sofort aus dem Regionalgefängnis Burgdorf zu entlassen und in eine geeignete Einrichtung zu verlegen (Dispo-Ziffer 1). 3. Eventualiter sei der Einzelvollzug unverzüglich sofort aufzuheben (Dispo-Ziffer 2).