, 227 ff.). Mit Verfügung vom 3. März 2011 ordnete die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (ASMV, mittlerweile Be- währungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzugs des Kantons Bern, BVD, nachfolgend: Vollzugsbehörde) den Vollzug der gerichtlich ausgesprochenen stationären Massnahme in den Anstalten Thorberg an, wo der Beschwerdeführer die Massnahme bereits am 26. Januar 2010 vorzeitig angetreten hatte. Nach mehreren temporären Aufenthalten auf der Bewachungsstation des Inselspitals Bern sowie des C.__