_ unter dem Titel diverse Telefonate und diverser Schriftverkehr sowie Orientierungskopie einen Aufwand von 10 Stunden geltend. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Korrespondenz sowie allfällige Besprechungen mit dem Klienten bereits im oben aufgeführten Aufwand berücksichtigt wurden, ist ihm unter diesem Titel ein Aufwand von 3 Stunden zu entschädigen. Insgesamt erachtet die Kammer für die Ausübung der Verfahrensrechte des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von 40 Stunden als angemessen. Dies erscheint insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass Rechtsanwalt I.________, welcher den Beschuldigten G.______