7 anwalt B.________ insbesondere mit dem erstinstanzlichen Urteil auseinanderzusetzen. Die sich stellenden (rechtlichen) Fragen waren zudem von durchschnittlicher Komplexität und nicht derart aussergewöhnlich, dass sie umfangreiche Abklärungen erforderlich gemacht hätten. Nach Ansicht der Kammer ist daher von einer maximal durchschnittlichen Komplexität, Schwierigkeit und Bedeutung des Falls auszugehen. Die Kammer erachtet konkret folgenden Aufwand als angemessen: - Für die Kenntnisnahme des Urteils sowie die Besprechung nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ist Rechtsanwalt B.___