Konkret beabsichtigte er, Leasinggesellschaften sich im Eigentum seiner Gesellschaften befindliche Maschinen zu verkaufen und diese anschliessend von den Leasinggesellschaften zurück zu leasen. Da die Leasinggesellschaften (mit einer Ausnahme) nicht bereit waren, "sale and lease back"-Geschäfte abzuschliessen, trat die von A.________ geleitete Y.________ (AG) (nachfolgend Y.________ (AG)), welche in einem ähnlichen Industriezweig tätig und geschäftlich mit G.________ bekannt war, gegenüber den Leasinggesellschaften als Lieferantin bzw. Verkäuferin der Maschinen auf und liess diesen (meist) über G.______