19 691 f.). Mit Verfügung vom 11. Dezember 2018 nahm die Verfahrensleitung Kenntnis vom Eingang der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und erachtete den Schriftenwechsel als abgeschlossen (pag. 19 694 f.). Am 20. Dezember 2018 gab die Verfahrensleitung die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und wies die Straf- und Zivilkläger H.________ (SA) (ehemals V.________ (AG)) sowie die W.________ (AG) aus dem Verfahren, da die sie betreffenden Vorwürfe nicht Gegenstand des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten sind (pag. 19 696 f.).