Mit Verfügung vom 14. November 2018 gewährte die Verfahrensleitung der Generalstaatsanwaltschaft sowie den Privatklägern Gelegenheit, zu den Anträgen des Beschuldigten Stellung zu nehmen (pag. 19 684 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft betraute im Neubeurteilungsverfahren Staatsanwalt J.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben. Staatsanwalt J.________ führte aus, dass es sich angesichts der Erwägungen des Bundesgerichts erübrige, zu den Anträgen des Berufungsführers noch weiter Stellung zu nehmen (pag. 19 691 f.).