2 zureichen (pag. 19 676 f.). Mit Eingabe vom 13. November 2018 reichte Rechtsanwalt B.________ seine Kostennote für das Neubeurteilungsverfahren ein und stellte folgende Anträge (pag. 19 681): 1. Der Beschuldigte A.________ sei vollumfänglich freizusprechen im Sinne der Erwägungen des Bundesgerichts 2. Der Staat Bern habe sämtliche Verfahrenskosten aller Instanzen zu tragen und dem Beschuldigten dessen Parteikosten gemäss eingereichten Kostennoten: - 1. Instanz von CHF 56‘417.50 - 2. Instanz von CHF 24‘300.00