19 668 f.). Mit Verfügung vom 5. November 2018 ordnete die Verfahrensleitung – nachdem sich die Parteien nicht haben vernehmen lassen – die Durchführung des schriftlichen Verfahrens an und forderte den Beschuldigten auf, innert 20 Tagen schriftliche Anträge für den Ausgang des Neubeurteilungsverfahrens zu begründen sowie hierfür eine Honorarnote ein-