3. Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 10. Oktober 2018 nahm und gab die Verfahrensleitung vom Eingang des Urteils des Bundesgerichts vom 28. September 2018 Kenntnis. Sie stellte die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht und ersuchte die Parteien innert 20 Tagen ab Erhalt der Verfügung mitzuteilen, ob sie mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden seien. Ohne Rückmeldung werde Einverständnis angenommen (pag. 19 668 f.).