Hierfür verurteilte sie den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Der Vollzug wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Weiter wurde der Beschuldigte zur Bezahlung von 80 % der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 17‘419.95, ausmachend CHF 13‘935.95, sowie von 80 % der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00, ausmachend CHF 800.00, verurteilt. Die restanzlichen Verfahrenskosten hatte der Kanton Bern zu tragen (pag. 19 529 ff.).