Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ - dem Straf- und Zivilkläger/Berufungsführer v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 12. Dezember 2019 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin: