13 dem Einzelgericht des Regionalgerichts von CHF 500.00 bis CHF 25‘000.00. Angesichts der eher unterdurchschnittlichen Komplexität der zu beurteilenden Sach- und Rechtsfragen hat sich die vorliegend zu sprechende Parteientschädigung im unteren Bereich des Honorarrahmens zu bewegen. Gemäss eingereichter Honorarnote belaufen sich die Anwaltskosten für die Verfahren in Sachen C.________ und I.________ auf insgesamt CHF 10‘138.75 (pag.