Zunächst erscheint fraglich, weshalb die Blumenkiste derart nahe am Rand des Luftschachts lag (pag. 145 und 148), wenn der Privatkläger sie doch mit den Händen gegen vorne abgewehrt haben will. Bei einem derartigen Geschehen wäre nach Ansicht der Kammer eine Endlage näher der Mitte des Lichtschachts zu erwarten gewesen. Dabei handelt es sich jedoch – wie auch bei den von den Parteien angestellten Berechnungen der Flugkurve der Blumenkiste – um reine Spekulation. Ein gewichtiges Indiz gegen einen Wurf der Blumenkiste erblickt die Kammer schliesslich in der Entwicklung der Aussage des Privatklägers.