Wird von unten mit einer Antenne an einer Blumenkiste in die eigene Richtung gezogen, ist zu erwarten, dass sich diese grundsätzlich von ihrem ursprünglichen Standort weg und in Richtung der ziehenden Person bewegt und entsprechend nicht senkrecht nach unten fällt. Zu beachten ist sodann, dass die Blumenkiste nicht direkt vom Fenstersims zu Boden fiel, sondern – wie auch vom Privatkläger anerkannt – zunächst auf den Händen des Privatklägers landete, was einen nicht unerheblichen Einfluss auf ihre Flugbahn gehabt hätte.