Soweit der Privatkläger diesbezüglich ausführt, die Blumenkiste wäre senkrecht nach unten gefallen, wenn sie von ihm selbst heruntergezogen worden wäre, überzeugt seine Argumentation nicht. Wird von unten mit einer Antenne an einer Blumenkiste in die eigene Richtung gezogen, ist zu erwarten, dass sich diese grundsätzlich von ihrem ursprünglichen Standort weg und in Richtung der ziehenden Person bewegt und entsprechend nicht senkrecht nach unten fällt.