Entgegen den Ausführungen des Privatklägers erachtet es die Kammer in diesem Zusammenhang sehr wohl als vorstellbar, dass sich beim Herumfuchteln mit der langen und robusten Antenne einer der daraus hervorstehenden Zacken am Blumentopf verfangen und diesen mitsamt Unterteller nach unten befördert haben könnte. Insgesamt lässt der Umstand, dass die Blumenkiste mitsamt Unterteller herunter fiel, für sich allein keinen Rückschluss auf die eine oder andere Sachverhaltsvariante zu. Gleiches gilt für die Position der Blumenkiste, auch sie lässt bezüglich des tatsächlichen Geschehensablaufs verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zu.