Auch bei einem Runterziehen der Blumenkiste mit einer Antenne – wie es vom Beschuldigten geschildert wird – wäre allerdings zu erwarten, dass die Blumenkiste mitsamt dem Unterteller herunterfällt. Entgegen den Ausführungen des Privatklägers erachtet es die Kammer in diesem Zusammenhang sehr wohl als vorstellbar, dass sich beim Herumfuchteln mit der langen und robusten Antenne einer der daraus hervorstehenden Zacken am Blumentopf verfangen und diesen mitsamt Unterteller nach unten befördert haben könnte.