Richtung des Privatklägers geworfen haben könnte. Wer eine Blumenkiste anhebt, ergreift diese in der Regel seitlich und ohne den darunterliegenden Unterteller. Möglich ist indessen, dass der Unterteller – wie vom Privatkläger ausgeführt – unbeabsichtigt (etwa aufgrund ruckartigen Hochhebens der Blumenkiste) nach unten gefallen sein könnte. Auch bei einem Runterziehen der Blumenkiste mit einer Antenne – wie es vom Beschuldigten geschildert wird – wäre allerdings zu erwarten, dass die Blumenkiste mitsamt dem Unterteller herunterfällt.