8 Aussagen plausibel und nachvollziehbar. So handelt es sich bei einer bepflanzten Blumenkiste um ein relativ schweres Objekt, das zusätzlich über potentiell scharfe Kanten verfügt und daher bei einem heftigen Aufprall geeignet ist, Verletzungen hervorzurufen, wie sie beim Privatkläger dokumentiert sind. Da die Blumenkiste der einzige Gegenstand ist, auf welchem Blutspuren dokumentiert sind (vgl. etwa pag. 148 und 190), liegt ein entsprechender Hergang zusätzlich nahe.