7 10. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt, zugängliche Beweismittel 10.1 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger am 14. September 2014 um ca. 13.45 Uhr bis ca. 13.55 Uhr in E.________ (Ortschaft) am F.________ (Weg) ein Streit entbrannt ist. Dieser betraf eine vom Privatkläger vor dem Küchenfenster des Beschuldigten zwecks Internetempfangs aufgestellte Antenne.