Der Beschuldigte versuche zu verschweigen, dass er die Blumenkiste mit Schwung angehoben und dadurch den Unterteller vom Fenstersims gestossen habe. Es sei davon auszugehen, dass der Unterteller während jenen ein bis zwei Sekunden, in welchen der Beschuldigte überlegt habe, ob der die Blumenkiste werfen solle oder nicht, vom Fenstersims gefallen sei. Anhaltspunkte dafür, dass er selbst (der Privatkläger) für das Herunterfallen der Blumenkiste verantwortlich sei, gebe es keine. Weiter seien die Aussagen der Zeugin K.________ weder logisch noch nachvollziehbar.