9.3 Mit Replik vom 15. Juli 2019 bestätigt der Privatkläger seinen Standpunkt und führt im Zusammenhang mit der Blumenkiste aus, die Behauptung des Beschuldigten, wonach die horizontal gelegenen Zacken der Antenne an der Blumenkiste hätten einhaken und diese so zu Fall bringen können, sei abenteuerlich und frei erfunden. Der Beschuldigte versuche zu verschweigen, dass er die Blumenkiste mit Schwung angehoben und dadurch den Unterteller vom Fenstersims gestossen habe.