Auch die Endlage des Untertellers sei physikalisch mit einem Ziehen an der Blumenkiste von unter her über den leicht abfallenden Fenstersims erklärbar und mit den Schilderungen des Beschuldigten übereinstimmend. Der auf den Bildern dokumentierte (weit vom Fenster und dem Unterteller entfernte) Ort des Aufpralls der Blumenkiste (pag. 145 und 148) rühre daher, dass diese vom Privatkläger mit den Händen abgelenkt worden sei.