In seiner Stellungnahme vom 10. Mai 2019 lässt der Beschuldigte durch seine Verteidigerin zusammengefasst ausführen, er habe den Ablauf der Auseinandersetzung glaubhaft und nachvollziehbar geschildert. So habe er zum fraglichen Zeitpunkt in der linken Hand das Staubsaugerrohr gehalten und daher nicht beide Hände frei gehabt, um die schwere Blumenkiste zu heben und nach dem Privatkläger zu werfen. Weiter bestehe der fragliche Unterteller (anders als jener auf dem Beispielbild [pag. 254]) aus Eternit und rage über die Blumenkiste hinaus;