So sei es erstaunlich, dass sie die ganze Zeit neben dem Beschuldigten am Fenster gestanden sei, dabei aber nicht gesehen haben wolle, wie die Blumenkiste hinuntergefallen sei, umgekehrt aber sagen könne, ihr Lebenspartner habe die Blumenkiste nicht geworfen. Die Aussagen der Zeugin und des Beschuldigten seien vor diesem Hintergrund offensichtlich abgesprochen und unglaubhaft. Wie auch von der Vorinstanz erkannt, sei es unmöglich, dass der Beschuldigte die Antenne lediglich berührt und sie so abgewehrt habe.