2. Berufung und Wechsel der Verteidigung Gegen dieses Urteil meldete C.________ (nachfolgend: Privatkläger), vertreten durch Rechtsanwalt J.________, mit Schreiben vom 6. Juni 2018 (pag. 276) fristgerecht Berufung an. Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 1. Oktober 2018 (pag. 285 ff.). In seiner Berufungserklärung vom 23. Oktober 2018 beschränkte der neu durch Rechtsanwalt D.________ vertretene Privatkläger seine Berufung auf den erstinstanzlich ergangenen Freispruch (pag. 326 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 6. November 2018 auf eine Teilnahme am Berufungsverfahren (pag.