2 Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 und 47 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO erkannt: 1. Die Schadenersatzforderung des Straf- und Zivilkläger C.________ wird abgewiesen. 2. Die Genugtuungsforderung des Straf- und Zivilkläger C.________ wird abgewiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. IV. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: