unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1‘881.00 (Gebühren Gericht CHF 1‘800.0 sowie Auslagen Gericht CHF 52.00 LSI und CHF 29.00 Zeugin) an den Straf- und Zivilkläger C.________. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘281.00. Der Straf- und Zivilkläger C.________ hat A.________ eine Entschädigung seiner Aufwendungen für die Ausübung seiner Verfahrensrechte von CHF 7‘081.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. II. A.________ wird schuldig erklärt: