10 gen, dass der Beschuldigte das Fahrzeug lediglich gemietet und nicht gekauft hat. Asperiert wären CHF 40.00 anzurechnen, wobei vorliegend jedoch das Verschlechterungsverbot gilt und die Busse den Betrag von CHF 400.00 nicht übersteigen darf. Unter Berücksichtigung der Tatkomponenten ist damit insgesamt von einer Busse von CHF 400.00 auszugehen.