Die Vorinstanz ist ebenso willkürfrei zum Ergebnis gelangt, dass der Beschuldigte mehr als nur wenige Meter, konkret zwischen 10 und 20 Meter auf dem Trottoir gefahren sei. Dies sei erstellt, da die Polizisten in ihrem Fahrzeug hätten beobachten können, wie der Beschuldigte sie auf dem Trottoir überholt habe und anschliessend