Zudem habe er nicht fristgemäss einen neuen Fahrzeugausweis eingeholt, nachdem der Standort des Motorrades vom Kanton Aargau in den Kanton Bern verlegt worden war. Schliesslich habe sich der Beschuldigte bei der Personenkontrolle gegenüber der Polizei geweigert, Angaben zu seiner Person zu machen (pag. 4).