7. Vorwurf gemäss Strafbefehl (Anklage) Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 23. März 2018, der vorliegend als Anklage dient, vorgeworfen, am 16. Februar 2018 auf der Höhe des Denners in I.________ mit seinem Motorrad über eine Strecke von mindestens 20 Metern auf dem Trottoir gefahren zu sein. Beim Einbiegen in die B.________ (Strasse) und anschliessend in die C.________ (Strasse) habe er es zweimal unterlassen, die Richtungsanzeige zu betätigen. Zudem habe er nicht fristgemäss einen neuen Fahrzeugausweis eingeholt, nachdem der Standort des Motorrades vom Kanton Aargau in den Kanton Bern verlegt worden war.